Anreise Datum    
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Hotel ABENDSTERN GmbH

Stuttgarter Platz 8 10627 Berlin

Telefon: +49(0)30 31 01 34 92
Fax: +49(0)30 31 01 46 84
E-Mail: info@hotel-abendstern.de
Geschäftsführer: Vadim Faidel


AG Charlottenburg HRB 118875 B
Steuer-Nummer: 27 / 421 / 03823

 

Liebe Gäste,
Die Stadt Berlin erhebt ab dem 1. Januar 2014 eine Steuer auf private Übernachtungen in Höhe von 5% des Übernachtungspreises (City Tax Berlin). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet sind, diese Abgabe von jedem Gast zu erheben und an die Stadt Berlin abzuführen.

1. Die Übernachtungen, die nach dem 01.01.2014 rechtsverbindlich vereinbart wurden, unterliegen der Besteuerung.

2. Die Übernachtungen, die vor dem 01.01.2014 vertraglich vereinbart worden sind, sind von der Besteuerung ausgenommen.

3. Die Besteuerung von beruflichen Aufwendungen von Geschäftsreisenden für vereinbarte Übernachtungsleistung wird ausgenommen.

· Der berufliche Aufwand ist durch den Übernachtungsgast dem Beherbergungsbetrieb spätestens bei Beendigung der Beherbergungsleistung glaubhaft zu machen.

· Die Glaubhaftmachung kann durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der der Name und der Sitz des Arbeitgebers und der Zeitraum des Aufenthalts oder durch eine Eigenbestätigung des Übernachtungsgastes, die diese Angaben enthält, hervorgehen.

· Der Übernachtungsgast kann, wenn er dieser Verfahrensweise nicht zustimmt, die Erstattung einbehaltener Übernachtungsteuer beim zuständigen Finanzamt unter Vorlage der Nachweise für die berufliche Veranlassung des Übernachtungsaufwands beantragen.

, Berlin


Merkblatt für den Übernachtungsgast zur Übernachtungsteuer in Berlin

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Arbeitgeberbestätigung für Dienstreisende
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Bescheinigung für Dienstreisende-City Tax Steuer
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Eigenbestätigung der beruflichen Notwendigkeit der Übernachtung
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